SchulkonferenzDie Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung der allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Ihr gehören die Schulleiterin bzw. der Schulleiter, die gewählten Mitglieder des Elternrats und der Lehrerkonferenz sowie ein Mitglied des nicht der Lehrerkonferenz angehörenden Personals der Schule an.
Schüler- und Schülerinnen der Klasse 4 erhalten Gelegenheit, ihre Anliegen in der Schulkonferenz vorzutragen.
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat den Vorsitz.
Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, wie z.B. über das Schulprogramm oder die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, über Anträge an die Schulbehörde (z.B. ob die Schule als Ganztagsschule geführt werden soll, ob die Schule einen Schulversuch durchführt oder wie die Schule heißen soll), über die Hausordnung, besondere Veranstaltungen und vieles andere mehr. Diese Beratungsergebnisse können dann in einem Beschluss zusammengefasst werden.
Die Schulkonferenz ist auch rechtzeitig zu hören, wenn es um Zusammenlegung, Teilung, Verlegung oder Schließung der Schule oder um Verlegung von Klassen an andere Schulen geht sowie vor größeren Um- oder Neubaumaßnahmen.
Die Schulkonferenz der Grundschule beschließt stets mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder.